Derby
Indem A und B jeweils eine tödlich wirkende Menge Zyankalipulver in das Bier des C streuten und dieser verstarb, könnten beide Handlungen für den Tod des C kausal gewesen sein. Hierfür dürften sie nicht hinweggedacht werden können, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Dies ist durch ein hypothetisches Eliminierungsverfahren zu ermitteln: Denkt man sich die Handlung des A hinweg, wäre der tatbestandliche Erfolg dennoch (durch B) eingetreten. Entsprechendes gilt für die Handlung des B. Dass die conditio-sine-qua-non-Formel hier unzureichend ist, gilt als konsentiert. Daher muss in Fällen alternativer Kausalität nach herrschender Meinung eine modifizierte conditio-sine-qua-non-Formel zur Anwendung kommen: Von mehreren Bedingungen, die zwar alternativ, aber nicht kumulativ hinweggedacht werden können, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele, ist jede erfolgsursächlich. Vorliegend können die Handlungen von A und B nicht kumulativ hinweggedacht werden, ohne dass der Todeserfolg entfiele. Die Zugabe des Zyankalipulvers durch A und B war somit kausal für den Tod des C.
Siehe vertiefend: Vorlesung AT § 9 KK 147-148
Eingehend zur Mehrfachkausalität: BGH Urt. v. 06.12.2012 – [4 StR 369/12]
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