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Teilnahmefähige Haupttat bei Erlaubnistatumstandsirrtum des Haupttäters

Tags

Anstiftung; Irrtum; Erlaubnistatumstandsirrtum; teilnahmefähige Haupttat; rechtswidrig; Schuldtheorie

Problemaufriss

Ohne das Vorliegen einer vorsätzlichen rechtswidrigen (Haupt-)Tat scheidet eine strafbare Anstiftung auf Grund des Grundsatzes der limitierten Akzessorietät aus. Dies führt dazu, dass sich der Streit um die Rechtsfolgen eines Erlaubnistatumstandsirrtums im Falle eines in diesem Irrtum handelnden Haupttäters auch auf die Teilnahmefähigkeit der Haupttat auswirkt.

Problembehandlung

Erörtern Sie die Behandlung der Problematik nach folgendem Schema:

Ansicht 1:

Kritik:

Ansicht 2:

Kritik:

etc.

 

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Die Seite wurde zuletzt am 12.8.2026 um 13.04 Uhr bearbeitet.



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