Wir stellen Ihnen nach jeder Stunde ein paar Wiederholungs- und Vertiefungsfragen zur Selbstkontrolle. Diese lösen wir jeweils am Dienstag der Folgewoche für Sie auf.
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Vorlesung Strafrecht AT Wintersemester 2026/27
Derartige Aspekte sind etwa: Handlung; Unterlassen; Kausalität; objektive Zurechnung; Vorsatz; Fahrlässigkeit; Notwehr; Schuldfähigkeit; Entschuldigungsgründe
Zu prüfen ist, ob A rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel einen anderen Menschen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt hat.
Weil es zwar auch ein Über-, Unterordnungsverhältnis betrifft, aber mit der Strafe über die gravierendste Rechtsfolge des Staates überhaupt verfügt. Der ultima ratio-Funktion kommt hier eine entscheidende Bedeutung zu.
In erster Linie in das Strafvollzugsrecht. Zu den tangierten Fragen des Strafverfahrensrechts vgl. die Diskussion im folgenden Fragekasten.
Kriminalistin
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