20.10.2003


Auswertung der letzten Abstimmung

Schon seit einiger Zeit sind die Ergebnisse relativ konstant. Danach sind 60 % der Auffassung, dass der Fall Friedmann (im Hinblick auf den Kokainkonsum) die legitimatorische Fragwürdigkeit des Betäubungsmittelstrafrechts zum Ausdruck bringe, während 40 % in dem Strafverfahren gegen Friedmann ein positives Zeichen insoweit sehen, dass nicht nur die kleinen Fische verfolgt würden.
Meine Einschätzung: Friedmann oder Ackermann scheinen mir kein hinreichendes Indiz zu sein, dass man sich nunmehr verstärkt an die großen Fische heranwagt. Diese kennt man eben in aller Regel, so dass sie schnell medial hochgekocht werden, während die vielen kleinen Fische eben in aller Regel ungenannt bleiben. Nach wie vor ist es so, dass Prominente und Mächtige häufig einem Strafverfahren oder zumindest einer Hauptverhandlung zu entgehen vermögen. Hierfür sorgt schon die dann häufig hochkarätige Verteidigung.
Dass das Betäubungsmittelstrafrecht legitimatorisch schwerwiegenden Bedenken ausgesetzt ist, scheint mir hiervon aber ganz unabhängig beurteilt werden zu können. Was soll bitte das geschützte Rechtsgut sein? Die Volksgesundheit, ist schon klar, aber ist dies nicht mehr und nicht weniger als die kumulierte Gesundheit von uns allen und sind wir hierfür nicht jeweils ganz allein verantwortlich? Es müssen schon die Kinder und Jugendlichen als Notnagel herhalten, die insoweit nicht eigenverantwortlich entscheiden könnten. Was ist aber, wenn Kinder und Jugendliche weit und breit nicht zu sehen sind? Vielleicht Anlass für ein paar Comments?
Und: Werfen Sie einmal einen Blick auf unsere neue Abstimmung, deren Gegenstand neulich in unserer Teamsitzung heiß diskutiert wurde. Diejenigen, die den Newsletter schon abonniert haben, werden sich bereits eine Meinung gebildet haben, die anderen können evtl. einmal einen Blick ins Newsletterarchiv werfen oder aber den Newsletter eben abonnieren.