21.12.2006


Auf Augenhöhe mit Terrorverdächtigen

Wenn die Polizei "auf Augenhöhe mit Terrorverdächtigen" sein solle (so die CSU-Abgeordnete Daniela Raab) oder das "Prinzip der Waffengleichheit" beim "Kampf gegen die Feinde" eingefordert wird, sollte man hellhörig werden. Eine derartige Logik ist deswegen abzulehnen, weil sich der Rechtsstaat Beschränkungen bei Ermittlungen gegenüber Tatverdächtigen auferlegt hat. Diese Beschränkungen mögen die Effizienz der Strafverfolgung mindern, bewahren aber den verfassungsrechtlichen Rechtsstaat. Wenn nunmehr in Nordrhein-Westfalen über das Verfassungsschutzgesetz der Zugriff auf gespeicherte Computerdaten ermöglicht wird, so ist die Bezeichnung des Staates als Hacker (Wieland) sogar noch euphemistisch, weil ein Hacker nicht funktional agiert, sondern etwa auf bestehende Sicherheitslücken aufmerksam machen will. Dass man zu einer derartigen online-Durchsuchung "technisch noch gar nicht in der Lage sei", beruhigt nicht, sondern verwundert eher. Jedenfalls wird eine solche Herausforderung rasch gemeistert werden.


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