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Auswertung unserer Befragung zur Bedeutung der Hausarbeiten
Wir hatten die User nach der Bedeutung der Hausarbeiten in der juristischen Ausarbeitung auch vor dem Hintergrund befragt, dass eine Hausarbeit ja in den meisten Bundesländern nicht oder nicht mehr im Examen gefordert ist (so auch in BW). Das Gesamtbild ist nahezu unentschieden: 178 oder 51 % plädierten dafür, dass die HA überflüssig ist, 169 oder 49 % vermuten erhebliche Lerneffekte in einer HA. Wenn denn das Studium für potenzielle künftige Berufsfelder schulen soll, scheint es mir unabdingbar zu sein, die bei einer HA geforderte Arbeitsweise zu trainieren: das geduldige, konzentrierte, bisweilen investigative Ringen um das angemessene Ergebnis in redlicher Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und Literatur, das auch und gerade in Diskussionen mit anderen befördert wird. Im Jurastudium scheint es mir bereichsweise so zu sein, dass die "berühmte" Privat-AG das einzige Medium für eine derartige Kommunikation ist, die auch häufig zu einem vorgeübten Ablassen von Wissen degeneriert.