24.02.2011


Auswertung der Abstimmung zum Führerscheinentzug als Mittel zur Bestrafung

Schon seit längerer Zeit hatten wir an Sie die Frage gerichtet, ob man einen Führerscheinentzug als Mittel zur Bestrafung deswegen einführen solle, weil hiermit eine erhöhte Abschreckung verbunden sei. Alternativ konnte man sich dagegen entscheiden, weil die Güte eines Straf- und Sanktionensystems eben nicht von der (vielleicht auch nur scheinbaren) abschreckenden Wirkung abhänge.

Das Ergebnis von 176 zu 178 zeigt ein sehr gespaltenes Verhältnis zum Führerscheinentzug als Sanktion. Unseres Erachtens sollte man das vorgebliche Abschreckungspotenzial jedenfalls nicht als Hauptargument verwenden. Erstens steht es es mit der negativ generalpräventiven Wirkung ohnehin schlecht, wie die Kriminologie nachgewiesen hat, und zweitens wird ein derart eindimensional auf Wirkung gerichtetes Sanktionensystem der Person nicht gerecht.

Auf der anderen Seite sollte man aber mit der Kritik vorsichtig sein, ein Führerscheinentzug habe doch nichts mit einer Körperverletzung zu tun. Denn der Bezug zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe ist nicht enger und hat allenfalls eine längere Tradtion.

Bei der neuen Abstimmung geht es um die Plagiate, mit denen wir uns sicherlich auch im nächsten Newsletter befassen werden.


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