27.02.2015


Maas macht mobil

Von Prof. Dr. Roland Hefendehl

Im letzten NL (unter II.) haben wir die jüngsten populistischen Bemühungen unseres Bundesjustizministers nachgezeichnet, über die das Strafgesetzbuch endgültig  im Bereich der verfassungswidrigen Vorfeldkriminalisierung angelangt ist.

Diejenigen, die sich an unserer derzeitigen Abstimmung beteiligt haben (am 27.2. waren dies 249 Personen), sehen dies überwiegend ähnlich: Knapp 70 % sind der Auffassung, dass die jüngten Anschläge kein Grund seien. elementare Grundrechte der Privatheit auszudehnen und die Rolle des Strafrechts zu überdehnen. 21 % hingegen sympathisierten mit der Sichtweise von Maas und plädierten für eine weitere Ausdehnung des Vorbereitungsstrafrechts. Wie im NL ausgeführt, wird nun die Luft dünn, noch extremer vorzugehen. Und dies scheint uns kein gutes Zeichen zu sein.


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