31.07.2017


Voting – Videoüberwachung an Kriminalitätsbrennpunkten

Von Prof. Dr. Roland Hefendehl

Wir hatten Sie nach Ihrer Einstellung zur über das PolG nun ermöglichten Videoüberwachung an Kriminalitätsbrennpunkten befragt. 405 haben sich bislang an der Abstimmung beteiligt. 177 und damit knapp 44 % sehen darin ein taugliches Mittel zur Aufklärung von Straftaten. 130 (32 %) legten das Schwergewicht auf ihre Einschätzung, wonach die Videoüberwachung zur Verhinderung von Straftaten nichts beitragen werde. 98 (24 %) waren pragmatisch der Auffassung, die Videoüberwachung schade nicht und sei kostengünstig, was spreche also dagegen?

Um mit Letzterem zu beginnen: Eingriffe in unsere Grundrechte als nicht schadend zu klassifizieren, ist in unseren Augen gewagt, um es vorsichtig auszudrücken. Zudem müssten die Videoaufzeichnungen aufwendig ausgewertet werden. Was daran so kostengünstig sein soll, wissen wir nicht.

Die empirischen Untersuchungen bestätigen in der Tat, dass der Videoüberwachung bis auf wenige eng umgrenzte Ausnahmen keine abschreckende Wirkung zukommt. Dies gilt insbesondere für diejenigen Delikte, die als besonders bedrohlich empfunden werden, also (sexuelle) Gewaltdelikte.

Und so bleibt häufig tatsächlich nur der Hinweis darauf, die Videoüberwachung sei zumindest ein taugliches Mittel zur Aufklärung von Straftaten, so eben auch unsere Mehrheit beim Voting. Abgesehen davon, dass damit ein Begleitaspekt plötzlich in das Zentrum des Polizeigesetzes rückt, das primär der Gefahrenverhinderung gewidmet ist, sind wir uns auch hier nicht sicher: Natürlich gibt es den einen oder anderen Zufallstreffer, bei dem die Videoüberwachung die Aufklärung begünstigt. Aber auch insoweit vermögen empirische Untersuchungen die strukturelle Werthaftigkeit der Videoüberwachung nicht zu bestätigen. Das reicht insoweit unserer Einschätzung nach nicht als Argument für eine Ausweitung der Videoüberwachung, auch deshalb nicht, weil die Kosten in Gestalt der Freiheitseingriffe für eine große Zahl von Betroffenen evident sind.


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