31.07.2019


Abstimmung: Anlasslose Personenkontrolle

Von Prof. Dr. Roland Hefendehl

Das Ergebnis der Abstimmung zu einer anlasslosen polizeilichen Personenkontrolle mit einer Durchsuchung an einem Montagvormittag vor dem Stadttheater fiel eindeutig aus: 2/3 der Abstimmenden (309 Stimmen) sehen hierin einen zweifelsfreien Eingriff in ihre Freiheit, während 1/3 (157 Stimmen) zumindest keinen Schaden für die Sicherheit mit dieser Maßnahme damit verknüpfen. Anders ausgedrückt: Schadet jedenfalls nicht.

Mit diesem Spanungsverhältnis zwischen vorgeblichem Sicherheitsgewinn und definitivem Freiheitsverlust haben sich schon viele befasst, in diesem konkreten Fall auch das Verwaltungsgericht . Während RH noch in der Verhandlung versucht hatte, die Konstruktion von gefährlichen Orten als solche in Frage zu stellen, die aber notwendig sind, um anlasslos zu kontrollieren, begnügte sich das Verwaltungsgericht ganz effizient damit, jedenfalls an einem Montagvormittag neben dem Stadttheater keinen gefährlichen Ort zu erkennen, womit die Kontrolle leider rechtswidrig war.

Aber aus der Sicht der Polizei besteht Hoffnung: Wenn sich die neuen Pläne der Koalition für eine weitere Verschärfung des Polizeigesetz realisieren, soll in einem 30 Kilometer breiten Korridor entlang der Grenze die Schleierfahndung ermöglicht werden. Und plötzlich könnte man in ganz Freiburg verdachtsunabhängig 24 Stunden am Tag kontrollieren.

Für uns kein Grund zur Hoffnung, sondern eher Anlass, die Freiheitsrechte der BürgerInnen hartnäckig zur Sprache zu bringen, wenn sie schon mit Füßen getreten werden.


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