Die Abstimmung
Voting zur Evaluierung des Cannabisgesetzes
Seit zwei Monaten ist unser Voting geöffnet gewesen. Wir hatten danach gefragt, was die im Koalitionsvertrag auf S. 89 angesprochene „ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis“ für Konsequenzen haben könne.
Interessanterweise wird im § 43 KCanG selbst eine ausführliche Evaluation der Entkriminalisierung des Cannabiskonsums mit anderen Laufzeiten angeordnet. Zum 1. Oktober 2025 soll danach eine erste Evaluation darüber, wie sich das Konsumverbot aus § 5 KCanG auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt sowie hinsichtlich der Weitergabemengen und der Besitzmengen erfolgen. Spätestens zum 1. April 2028 soll die sich anschließende umfassende Evaluation abgeschlossen sein.
Am 21.7.2025 hatten die Grünen auch vor diesem Hintergrund eine Kleine Anfrage gestellt, die auch danach fragt, welchen Umfang die Evaluation tatsächlich haben wird und wie sie sich zu dem gesetzlich vorgesehenen Evaluationsverfahren verhält.
Die Beteiligung an unserem Voting war vergleichsweise ziemlich gut. Und das Ergebnis für RH durchaus überraschend. 95 und damit 70,9 % waren der Ansicht, die Evaluierung könne vielleicht doch Anlass bieten, die teilweise erfolgte Entkriminalisierung wieder zurückzunehmen. 39 (29,1 %) wiederum gehen eher davon aus, dass sich im Anschluss an welche Evaluierung auch immer nichts an der bestehenden Rechtslage ändern wird.
Letzteres würde den Erfahrungen der letzten Jahre entsprechen, dass nämlich die Evaluierungen den Gesetzesreformen nichts anzuhaben vermögen (vgl. hierzu auch die Ausführungen in der Vorlesung Kriminologie I). Aber vielleicht ist es tatsächlich in diesem Falle anders, weil offensichtlich bereits bei den Koalitionsverhandlungen die Zukunft des KCanG auf der Kippe stand.
Simon Pschorr hat sich im Strafverteidiger zu seinen Vorstellungen geäußert, was im Hinblick auf das Cannabisgesetz zu tun ist (Kurzfassung bei LTO).
Und weiter geht es mit unserem Sommer-Voting.