16.05.2003


MPI fordert Änderung des Ermittlungsrichtersystems

Gestern wurde das vor vier Jahren in Auftrag gegebende Gutachten des Max Planck Institus / Freiburg zur „Rechtwirklichkeit und Effizienz der Überwachung der Telekommunikation nach den §§ 100a, 100b StPO und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen" vorgestellt. Die Kritikpunkte: mangelnde Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle. Wie auch die Bielefelder Untersuchung von Gusy bereits festgestellt hatte, liegt ein Problem in der Struktur des Ermittlungsrichters. Er entscheidet über die Anordnung einer Telefonüberwachung, obwohl er von den Ermittlungen keine Ahnung hat, welche in Wahrheit von Polizei und StA geführt werden. Das bisherige Ermittlungsrichtersystem gilt als überholt. Der Reformvorschlag: Schaffung eines echten Untersuchungsrichters, der ausschließlich mit den Vorermittlungen befasst ist.

Übrigens werden nur 27 % der Betroffenen darüber informiert, dass sie einer Telefonüberwachung unterlagen. Na denn, ruf doch mal an ...