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EU-Justizminister beschließen Mindeststandards für Strafen zur Bekämpfung des Drogenhandels
Der europäische Rat der Justizminister hat sich heute in Luxemburg auf Mindeststandards für Strafrahmen bei Drogendelikten geeinigt. Nachdem bereits Ende letzten Jahres eine grundsätzliche politische Verständigung erreicht worden war, konnte nun der entsprechende Rahmenbeschluss auch formell angenommen werden.
Bundesjustizministerin Zypries begrüßte das Ergebnis. „Das Inkrafttreten dieses Rechtsinstruments stellt einen wichtigen Schritt zu einer verbesserten Bekämpfung des illegalen Drogenhandels innerhalb der Europäischen Union dar. Mit der formellen Verabschiedung gehen lange und schwierige Verhandlungen zu Ende. Am Ende haben alle Mitgliedstaaten konstruktiv zusammengearbeitet, um dieses wichtige Vorhaben zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Frau Caspers-Merk, danken, deren Haus maßgelblich an der Erarbeitung der jetzt vorliegenden Regelungen mitgewirkt hat, sagte Bundesjustizministerin Zypries. „Gerade weil das Drogenstrafrecht überall in Europa ein besonders sensibles Feld ist, ist die erzielte Einigung der nun 25 Mitgliedstaaten um so bemerkenswerter. Wir werden in Europa in Zukunft nicht nur eine einheitliche Definition der Drogenhandelsdelikte haben, sondern erstmals einheitliche Mindestrahmen für die jeweils anzudrohenden Freiheitsstrafen. Ein stärker angeglichenes Strafrahmenniveau wird nicht nur dazu beitragen, zu einheitlicheren Strafen in Europa zu kommen, sondern auch die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden erleichtern. Der Rat hat daher zu Recht in einer zusätzlich verabschiedeten Erklärung nochmals betont, dass die Bekämpfung des illegalen Drogenhandels eines grenzübergreifenden und kohärenten Konzepts bedarf, auch um dem Problem des sogenannten „Drogentourismus“ noch besser begegnen zu können. Mit den jetzt verabschiedeten Regelungen sind wir unserem Ziel, einen europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen, wieder ein gutes Stück näher gekommen."
Die im Herbst 2001 begonnenen Verhandlungen für einen Rahmenbeschluss waren im vorletzten Jahr ins Stocken geraten, weil Uneinigkeit zwischen den Mitgliedsstaaten bestand, ob auch beim „einfachen" Drogenhandel eine feste Grenze der Höchststrafen vorgegeben werden soll, mit der diese Delikte mindestens zu bedrohen sind. Insbesondere die Niederlande hatten hierbei Bedenken, haben sich dann aber doch bereit erklärt, auch hier einer solchen festen Mindestgrenze zuzustimmen.
Der Rahmenbeschluss sieht folgende Mindeststandards für die Strafen bei Drogenhandelsdelikten und beim unerlaubten Umgang mit sog. Vorläuferstoffen, die zur illegalen Drogenherstellung verwandt werden sollen, vor (er verwendet dabei die in EU-Rahmenbeschlüssen übliche Technik, festzulegen, in welchem Rahmen sich die gesetzlich vorzusehenden Höchststrafen für die entsprechenden Delikte mindestens bewegen müssen):
Die Mitgliedstaaten haben nun 18 Monate zeit, ihre nationalen Rechte an diese EU-Vorgaben anzupassen. Die deutsche Rechtslage entspricht bereits diesen Anforderungen. So beträgt die Höchststrafe in Deutschland für den „einfachen" Drogenhandel" zum Beispiel fünf Jahre und beim Handel mit einer großen Menge, bei der Gefährdung mehrerer Menschen oder beim Drogenhandel als Mitglied einer Bande bis zu fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe. Verlauf und Ergebnis der Verhandlungen haben damit zugleich verdeutlicht, dass Deutschland schon heute ein ausgewogenes Strafrahmenniveau aufweist, das sich gut in den europäischen Kontext einfügt.