26.11.2004


Meinungen zur geplanten Justizreform gefragt

Seit einigen Tagen ist es offiziell. Auf Initiative der Länder hin wird ein erneuter Anlauf für eine umfassende Justizreform gestartet. Am Donnerstag wurde im Rahmen der Herbsttagung der Justizministerkonferenz mit den Stimmen der Mehrheit ein sog. Eckpunkte-Papier durch die Landesjustizminister/-senatoren verabschiedet. Die Reform soll auch Auswirkungen im strafrechtlichen Bereich haben. So soll bei Straf- (aber auch Zivil-)verfahren künftig der dreigliedrige Instanzenzug entfallen. Weg ist wohl der Vorschlag, nur noch in der ersten Instanz eine Beweiserhebung durchführen zu lassen und in der zweiten Instanz dann nur noch eine Rechtskontrolle zu gewähren. Stattdessen ist nun eine Installierung des sog. Wahlrechtsmittels (auch als funktionelle Zweigliedrigkeit bezeichnet) geplant, d.h. nach der ersten Instanz soll zwischen Berufung und Revision gewählt werden dürfen.

Weiterhin wird vorgeschlagen, in Verkehrssachen (Ordnungswidrikgeitenrecht!) die Urteile des Amtsrichters mit Geldbußen bis zu 500 Euro und einem Fahrverbot bis zu einem Monat unanfechtbar zu machen.

Auch ist die Überlegung einer einheitlichen Eingangsinstanz wieder auf dem Tisch - eine Idee, die zuletzt unter der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin diskutiert worden ist.

Wir haben einige Links zu diesem Thema zusammengetragen. Diskutieren Sie mit. Uns interessiert Ihre Meinung! Was halten Sie davon? Ist eine Reform überhaupt notwendig? Und wenn, sind Sie mit den Vorschlägen des Eckpunktepapiers einverstanden? Teilen Sie die Kritik, die Mehrheit der Bundesländer agiert nur nach Finanzgesichtspunkten? Wird die erste Instanz mit einer künftigen Beweisantragsflut konfrontiert und damit dem Kollaps näher als zuvor sein?