16.02.2004


Strafverfahren soll reformiert werden

Rechtspolitiker von SPD und B90/Grüne drängen auf eine Reform des Strafverfahrens.
So soll der Deal, also die informelle Absprache zwischen Verteidigung, StA und Richter, nun öffentlich werden. Das bedeutet, dass alle - mithin auch Schöffen und Nebenkläger - über den Deal informiert werden.
Desweiteren sollen die Opfer informiert werden, wenn ein "Beschuldigter" (diesen Terminus verwendet in der Tat der SPD-Rechtsexperte Joachim Stünker) aus der Haft entlassen wird oder Vollzugslockerungen erhält.
Und schließlich: Auch die Stellung des Beschuldigten soll gestärkt werden. Dessen Anwalt soll nämlich bei den staatsanwaltichen und richterlichen Vernehmungen von Zeugen dabei sein dürfen - inklusive Fragerecht. (Ein Anwesenheitsrecht bei richterlicher Vernehmung ist im übrigen schon jetzt geltendes Recht: § 168 c Absatz 2 und 5 StPO). Freilich geht es hierbei den Rechtspolitikern nicht um einen Aspekt der Rechtsstaatlichkeit, sondern es soll schlicht ein effektiveres gleich schnelleres Verfahren errreicht werden.
Die Überlegungen zur Reform sollen auf dem Strafverteidigertag am 5. März diskutiert werden. Wir dürfen gespannt sein.