24.10.2005


Beihilfe zur Selbsttötung künftig strafbar?

Die niedersächsiche Justizministerin Heister-Neumann überlegt laut, ob durch die Schaffung eines neuen Straftatbestandes dem Handeln von geschäftsmäßig agierenden Sterbehilfeorganisationen Einhalt geboten werden kann. Hintergrund ist, dass der schweizerische Sterbehilfeverein Dignitas nun auch in Deutschland einen Tochterverein gegründet hat. Der Verein steht für die Forderung den Zugang zu tödlichen Medikamenten weitgehend freizugeben.
Spitz formuliert kann man es so pointieren: Was da die CDU-Ministerin fordert ist ein Rolle rückwärts. Immer lauter und offener wird das ehemalige Tabuthema Sterbehilfe in der Öffentlichkeit diskutiert, mit der Tendenz selbst die aktive Sterbehilfe zu legalisieren. Diese Forderung wird erst recht verständlich, wenn man sich die komplizierte und haarspalterisch wirkende Rechtssprechung zur Sterbehilfe anschaut. Wie immer man zur aktiven Sterbehilfe auch stehen mag, jedenfalls greift die Forderung der niedersächsischen Justizministerin den bestehenden Status an: Selbsttötung ist straffrei und damit ist aufgrund der Akzessorietät der Teilnahme auch die Beihilfe dazu straffrei.Kann sich daran etwas ändern, wenn und weil diese geschäfsmäßig betrieben wird? Nein.
Und auch die politische Argumentation von Heister-Neumann scheint wenig überzeugend: "Niemandem wird das Recht auf Selbstbestimmung beschnitten. Mit der Patientenverfügung kann schon heute jeder verhindern, dass sein Leben durch Maschinen verlängert wird. Darüber hinaus leisten die Hospize wertvolle Arbeit bei der Sterbebegleitung, um den Patienten einen würdevollen Tod zu ermöglichen". Zum einen besteht ein Unterschied zwischen Verhinderung einer Lebensverlängerung und einer bewussten vorzeitigen Beendigung des Lebens. Und zum anderen sind die Einrichtungen zur Sterbebegleitung chronisch unterversorgt. Darauf zu verweisen, ist insoweit äußerst unangebracht. Zu fordern aber ist: ein Ausbau der Palliativmedizin! - Aber wer soll dies finanzieren? Stehen doch alle unter staatlich verordneten Kosteneinsparungsdruck? Und selbst wenn - was soll bis dahin geschehen? Die Frage ist also gestellt: Sollte die aktive Sterbehilfe legalisiert werden?