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Diabolische Potenz - ein neues fatales Denken: Das Feindstrafrecht von Jakobs
Prantl stellt unter diesem Titel in der Süddeutschen vom Wochenende den von Jakobs (einem Wissenschaftler hohen Ansehens, auch im Ausland) geprägten und ausgearbeiteten Begriff des Feindstrafrechts vor, nach dem es neben dem normalen, rechtsstaatlichen Strafrecht ein Strafrecht für alle Feinde, Unpersonen geben müsse. Da sich diese Personen endgültig vom Recht abgewandt hätten, bräuchten diese auch nicht darauf zu hoffen, vom Rechtsstaat profitieren zu können. Er beschreibt zutreffend, wie die Wissenschaft nahezu 5 Jahre auf diese ungeheure These geschwiegen hat, nach der plötzlich Guantanamo höhere Weihen erlangt. Jakobs beruft sich auf Fichte und Kant, Prantl sieht Carl Schmitt als den geistigen Vater (für mch spielt dies ehrlich gesagt keine entscheidende Rolle). Nachdem Prantl zutreffend das Fürchterliche dieses Ansatzes herausstellt, beginnt aber auch er zu irren: In einem habe Jakobs recht: Die Differenzierung zwischen Feindstrafrecht und Bürgerstrafrecht sei sauber und klar. Nicht einmal das ist sie. Denn wer ist denn der organisierte Kriminelle oder der Sexualstraftäter, der sich dauerhaft vom Recht abgewandt hat? Es werden nicht nur erschreckende Begriffspaare gebildet, sondern auch Termini verwandt, die in der Kriminologie aus guten Gründen seit Jahrzehnten im Hinblick auf die Täterzentrierung verschwunden sind. Der Artikel hängt an der Wandtafel unseres Instituts, ist leider nicht kostenfrei im Internet abrufbar.