20.06.2005


Schily hat Muße und definiert den Amtsmissbrauch sowie die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten neu

Vielmehr bestimmt Schily selbstherrlich, was der Bundesbeautragte für den Datenschutz nicht zu äußern hat: Kritik an den Biometriepässen zum Beispiel, denn - so die abenteuerliche Begründung - dies habe nicht mit informationeller Selbstbestimmung und dem Schutz von Daten zu tun. Der Bundesbeaufragte für den Datenschutz habe damit seine Kompetenzen überschritten. Vielmehr sei es seine Aufgabe, auf die Gefahren neuer Technologien hinzuweisen. - Wenn Sie das jetzt nicht sogleich und ganz verstehen, ist es aus meiner Sicht verzeihlich. Ich habe es nämlich bis jetzt noch nicht durchdrungen. Etliche andere aber auch nicht - wir sind damit nicht allein.