26.09.2005


Warten auf Gerechtigkeit

In einer Hannoveraner Untersuchung ergab sich eine erhebliche Verkürzung der Dauer von der Untersuchungshaft bis zum Urteil, wenn jedem Beschuldigten ein Verteidiger zur Seite gestellt wird. Das aber wird häufig nicht für notwendig erachtet. Noch schneller kommt man übrigens zu seinem Urteil, wenn man sich in den Augen der professionellen Akteure angemessen verhält, d.h. am besten gleich ein Geständnis ablegt, damit ein schlankes Verfahren stattfinden kann. Da findet sich dann doch noch ein früher Termin. Zu diesen professionellen Akteuren gehören aber übrigens auch die Verteidiger. Dass die Beschuldigten ohne Verteidiger Objekt des Verfahrens blieben - so der taz-Artikel - gilt daher häufig auch dann, wenn sie einen solchen Verteidiger haben.