15.12.2006


Hoyzer-Urteil rechtskräftig

Der fünfte Strafsenat des BGH bestätigte heute die Urteile des Berliner Landgerichts vom 17. November 2005 im Zusammenhang des bisher wohl größten Betrugsskandals im Fussball in Deutschland (5 StR 181/06 und 182/06). Der Bundesliga-Schiedsrichter Hoyzer wurde wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten, der Hintermann Sapina zu zwei Jahren und elf Monaten verurteilt.

Bundesanwalt Schneider hatte - neben der Verteidigung - Freispruch für die Beteiligten gefordert, da er in dem manipulativen Verhalten keine Täuschung gesehen hatte. Es gebe derzeit keine Regelung, um den sog. Wettbetrug zu erfassen, so dass der Gesetzgeber tätig werden müsse. Die Revision wurde jedoch vom BGH verworfen, da eine schlüssige Täuschung darüber vorliege, dass keine Manipulationen betreffend des Wettausganges durch den Wettenden vorgenommen wurden. Da Ungewissheit des Ausgangs eines Spieles gerade unverzichtbare Geschäftsgrundlage eines solchen Wettvertrages sei, würden "solche für den Erklärungsempfänger entscheidenden Umstände regelmäßig stillschweigend miterklärt".

Ein ähnliches Verhalten wäre inzwischen wohl bei nahezu allen Wettanbietern strafbar, da entsprechende Klauseln in die AGB aufgenommen wurden, so dass nun jeder Vertragspartner erklärt, dass er keine Manipulation hinsichtlich des Spielergebnisses vorgenommen habe.


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