31.07.2006


Anti-Doping-Initiative fordert einen Doping-Straftatbestand

Die jüngsten Doping-Skandale vom Radsport bis zur Leichtathletik sollen auch das Strafrecht nicht unberührt lassen. Mit entsprechenden Forderungen stahlen sich der bayerische Ministerpräsident Stoiber, Bundesinnenminister Schäuble und der Präsident des Bundes Deutscher Radfahrer Scharping fast gegenseitig die Show. Im Kern sind sie sich einig. Der Besitz, der Handel und die Weitergabe von Doping-Mitteln sind unter Strafe zu stellen. Es gehe darum, die Glaubwürdigkeit des Sports wieder herzustellen sowie der Verzerrung des sportlichen Wettbewerbs entgegenzutreten. Zudem seien gedopte Sportler schlechte Vorbilder für Jugendliche. Dramatisch formuliert Scharping "Wir brauchen die Hilfe des Gesetzgebers, sonst kommen wir an die Hintermänner nicht heran, sonst können die mafiotischen Netzwerke mit skrupelloser Geschäftemacherei nicht aufgedeckt und sanktioniert werden."

Auch wenn sich diesen Forderungen zahlreiche Sportpolitiker des Bundestages angeschlossen haben, fragt sich, ob dies nicht ein weiterer Akt symbolischer Gesetzgebung bleiben wird. Jahrelang wurde Doping tabuisiert. Der Leistungssport ist ein Millionengeschäft. Selbst die ARD hat ein gesteigertes Interesse, die Doping-Affäre auf kleiner Flamme zu kochen, will sie doch die Zuschauer nicht verprellen, die in den Werbepreisen fest einkalkuliert sind. Somit erscheint es doch zumindest überlegenswert, zunächst einmal die allgemeinen Rahmenbedingungen, in denen sich das Doping überhaupt erst etablieren konnte, zu durchbrechen. Das geht auch ohne Strafe - die ultima ratio der Sozialpolitik.

Im Übrigen greift auch jetzt schon das Strafrecht. Nämlich dann, wenn ein Stargeld gezahlt wird und in der Starterklärung die Zusicherung eines Doping-freien Auftritts enthalten ist. Dann nämlich ist bei der Einnahme von Doping-Mitteln ein Betrug zu Lasten des Veranstalters gegeben.


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