26.10.2007


Von Eierdieben und Terroristen

Das für die mündliche Verhandlung des BVerfG vom 10. Oktober 2007 vorgelegte Gutachten von Sieber (MPI) ist - wie schon aus seinen Aussagen bei einer vom MPI und der Dt. Bank veranstalteten Podiumsdiskussion zum Universitätsjubiläum zu vermuten war - sehr differenziert ausgefallen. Die politische Diskussion handelt das Thema mit dem Breitschwert ab - Online-Durchsuchung ja oder nein. Tatsächlich schwebt den Ermittlungsbehörden und Nachrichtendiensten jedoch nicht nur eine einfache "Durchsuchung" vor, sondern auch die Überwachung des betroffenen Rechners. Beide tiefgehenden Eingriffe in die Privatsphäre sind nach Ansicht Siebers nur unter erhöhten Anforderungen wie einer Begrenzung des Anwendungsbereichs auf bestimmte Gefahren- und Verdachtsgrade, aber auch auf die Schwere des Delikte, Begrenzung der Dauer, richterlicher Anordnungsbefugnis, Benachrichtigungspflichten, spezielle Beweiserhebungs- und -verwertungsverbote oder einer nachträglichen Kontrolle der angeordneten Maßnahmen zu rechtfertigen.

Dem BVerfG wird es sicherlich nicht besonders schwerfallen, sich den meisten Forderungen Siebers anzuschließen.


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