Der Artikel
Kann man nicht mal im Second Life seine Ruhe haben?
Jedenfalls dann nicht, wenn man die Strafbarkeit im Bereich der Pornografie (§§ 184 ff.) - legitimatorisch bedenklich - auf sog. wirklichkeitsnahes Geschehen ausweitet. Aber auch das First Life ist schon anstrengend genug: scheinheilig, schmerzhaft und irgendwie sehen alle nicht so cool wie im wahren Second Life aus. Das Schlimmste: Man kann sich nicht ausloggen.
Kommentar abgeben