29.03.2007


Mohnhaupt verwehrt sich gegen die Bezeichnung "Mörderin" - zu recht

Brigitte Mohnhaupt soll sich gegen die Bezeichnung als "Mörderin" in den Medien wehren. Und natürlich echauffiert sich "Bild" hiergegen unter dem Label des Opfer- und Hinterbliebenenschutzes sogleich - und kann auf breite Zustimmung rechnen. Nur, und jetzt müssen wir leider mal schulmeisterlich werden: Sie hat natürlich recht, wie auch jeder andere recht hätte, der wegen eines Mordes verurteilt worden ist. Die Bezeichnung "Mörderin" würde ein Eigenschaft, ein Label, suggerieren, die unserem Tatstrafrecht glücklicherweise fremd ist. Man wird nicht als Mörder geboren,und man ist nicht per se Mörder. Wie steht es aber mit der Gesetzesformulierung des § 211 (Mörder ist, ...)? Ein Produkt des Nationalsozialismus, das schön längst hätte revidiert werden müssen. Es wird so viel Schlimmes in das StGB transferiert, warum kann man nicht mal Schlimmes eliminieren?

Natürlich würde eine solche Gesetzeskorrektur gegen die üblen Machenschaften von "Bild" & Co. nicht helfen. Sie wollen das Label "Mörderin", um Punkte bei den Lesern zu machen. Und unter dem Deckmantel des Opferschutzes gegen dämonisierte Personen agieren.


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