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Was möglich ist, wird gemacht - das Gesetz kommt später
Dieser Grundsatz bei technischen Möglichkeiten oder Errungenschaften ist in den News schon einige Male beschrieben worden. Wenn eine Methode Hilfe bei der Aufklärung oder Prävention verspricht, dann wird sie auch eingesetzt, notfalls muss eben das Gesetz geändert werden. So war es bei den Mautdaten und so ist es bei der Vernetzung von privater und öffentlicher Videoüberwachung. Die Grenzen verschwimmen eh (vgl. beispielsweise die letzte News).
In Baden-Württemberg geschieht derzeit allerdings Wunderliches: Das Innenministerium arbeitet schon einmal vorsorglich an einem Videoatlas, in dem auch alle privaten Webcams und ihre Fähigkeiten vermerkt sind. Das Problem: Die gesetzliche Grundlage fehlt leider, aufgrund derer die Polizei sich der privaten Videoaufzeichnungen bedienen könnte. Sie wird schon kommen, denkt sich das Innenministerium, und verweist "zur Sicherheit" auf die Fahndungserfolge bei den beiden versuchten Bombenattentaten in Dortmund und Koblend. Wer würde da hinsichtlich eines Private-Public-Partnerships schon Nein sagen wollen?
Vielleicht die aufgezeichneten Personen, schlage ich vor. Denn deren Grundrechte sind selbst dann betroffen, wenn der Tankstellenbetreiber seine Daten gerne und fürsorglich zur Verfügung stellt.
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