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Wolfgang Schäuble hat Recht oder die Notwendigkeit von Transparenz
Das ein oder andere Mal wurde der Innenminister der Bundesrepublik Deutschland in diesen News oder im Newsletter kritisiert. Nach seinen jüngsten Äußerungen zur inneren Sicherheit ist jedoch ein Umdenken angezeigt. Die geäußerte Kritik auf die Vorschläge des Ministers ist überzogen und unsachlich. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind größtenteils bereits umgesetzt oder werden praktiziert. Eine begriffliche Richtigstellung und die Schaffung von Rechtsgrundlagen wie sie Wolfgang Schäuble fordert, sind längst überfällig.
Zu den einzelnen Maßnahmen: Die Internierung von Gefährdern ist nichts anderes als der Unterbringungsgewahrsam, der in den Polizeigesetzen der Bundesländer geregelt ist. § 28 PolG BaWü beispielsweise sieht hierfür einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen vor. Auch die gezielte Tötung in Form des sog. finalen Rettungsschusses ist bereits heute in den meisten Bundesländern Gesetz. Eine Umbenennung in „Maßnahme zur Unschädlichmachung terroristischer Gefährder“ würde der Ausrichtung der Innenpolitik auf die Bekämpfung von Terrorismus entsprechen und für Klarheit und auch Abschreckung sorgen.
Dass der Innenminister eine vom Grundgesetz geforderte Rechtsgrundlage für die Online-Durchsuchung fordert, die ja nicht ewig aufgrund einer Dienstvorschrift erfolgen kann, und dass Einsätze der Bundeswehr wie in Heiligendamm gesetzlich geregelt werden sollen, veranschaulicht eher sein Profil als Bewahrer denn als Feind des Rechtsstaates. Die Vehemenz mit der sich Wolfgang Schäuble für Transparenz einsetzt, ist beeindruckend und verlangt Respekt. Dies sollte auch der Bundespräsident anerkennen.
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