24.11.2008


Endlich: Klar kommt frei.

Am 3. Januar 2009 wird die Vollstreckung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe für Christian Klar zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Freiheitsstrafe wird dann 26 Jahre gedauert haben. Meinetwegen wird er diese Strafe nicht verbüßt haben, was auch immer das genau bedeutet. Aber das ist egal und hat niemanden etwas anzugehen.

Die meisten unserer LeserInnen werden sich diesen Zeitraum nur schwer vorstellen können, weil er länger ist als deren bisheriges Leben. 26 Jahre reichen gleichwohl nicht im Hinblick auf das Unrecht, das er begangen hat? Wer solch eine These vertritt, entlarvt sich als Anhänger einer absoluten Strafteorie, die in einem modernen Staat nichts zu suchen hat.

Drei Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass von ihm keine Gefahr mehr für die Gesellschaft ausgehe. Er selbst erklärte der Wochenzeitung Freitag Ende 2007 gegenüber: "Ich werde ein legales Leben führen." Was denn noch bitte? Der Strafvollzug dient allein der Resozialisierung (und erreicht meist das Gegenteil). Mit welchen Gedanken der Entlassene später sein Leben straffrei bestreiten wird, hat dem Staat egal zu sein. Es geht - exakt in den Worten von Christian Klar - um ein künftiges legales Leben, nicht um eine Umerziehung im Strafvollzug.

Und die Details des Tathergangs im Einzelnen aufzuklären ist gleichfalls nicht die Aufgabe des Inhaftierten. Er ist als Verantwortlicher für die Tat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ob er oder ein anderer geschossen hat, muss dem Staat egal sein, wenn ihm die Handlung eines anderen nach anerkannten Regeln der Täterschaft und Tatherrschaft zugerechnet wurde, hat dann aber konsistenterweise auch all die anderen, incl. der Angehörigen der Opfer, normativ nicht zu interessieren.

Jetzt erheben wieder die Opfer und die bekannten Politiker ihre Stimme und konterkarieren einmal mehr unseren ohnehin unter extremen Legitimationsproblemen leidenden Strafvollzug.

Es sprachen bereits überzeugende Gründe für eine Begnadigung von Klar im Jahr 2007. Die jetziges Entscheidung des OLG Stuttgart ist ohne jede Alternative.


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