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BVerfG – Ein kleiner Tiger ist zurück
Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Online-Durchsuchung in NRW gekippt. § 5 Abs. 2 Nr. 11 VerfSchG NRW ist rechtswidrig und damit nichtig. Und nicht nur das. Das Bundesverfassungsgericht hat ein neues Grundrecht entwickelt, das der Begegnung neuartigen Gefährdungen bei informationstechnischen Systemen dient. Das sog. Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (entwickelt aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht) wird als eine Art Auffanggrundrecht etabliert, das subsidiär zu Art. 10, Art. 13 GG und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung sein soll. Das Gericht geht dabei davon aus, dass der Schutz der bisher bestehenden Grundrechte nicht mehr ausreicht, um den neuen Entwicklungen bei informationstechnischen Systemen Rechnung zu tragen. Relevant ist dabei, dass neben der Telekommunikation, der Wohnung und personenbezogenen Daten ein weiterer Schutzbereich eröffnet wird, also informationstechnische Systeme als solche geschützt werden. Dies stellt eine nicht unerhebliche Erweiterung des Grundrechtsschutzes dar, wobei die größten Überschneidungen wohl mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung bestehen werden.
Erwartungsgemäß geht das Bundesverfassungsgericht nicht von einem grenzenlosen Schutz aus. Ein Eingriff soll aber nur dann möglich sein, wenn eine konkrete Gefahr für überragend wichtige Rechtsgüter besteht. Problematischer ist hingegen, dass zwar die Wichtigkeit des Kernbereichsschutzes erneut hervorgehoben wurde, seine Gewährleistung anscheinend aber auch verstärkt über Löschungsgebote und Verwertungsverbote erfolgen kann.
Insgesamt ein Urteil, das eher auf Ausgleich bedacht ist. Dies scheint auch in Zukunft die Linie des Bundesverfassungsgerichts insgesamt zu sein. Entsprechende Äußerungen waren kürzlich auch vom Bundesverfassungsrichter Di Fabio, der dem zweiten Senat angehört, in der NJW zu lesen. Interessant wird sein, wie sich dies bei dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung auswirkt, was im März verkündet wird.
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