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Freiwilliger Fingerabdruck
Freier Wille, freiheitliche demokratische Grundordnung und freiwilliger Fingerabdruck. Eine schöne Reihe, die das Herz von Bürgerrechtlerinnen und -rechtlern höher schlagen lässt. Es wird wohl keinen obligatorischen Fingerabdruck in Personalausweisen geben. Das trotzte nach Pressemitteilungen unsere Justizministerin Frau Zypries unserem Innenminister Herrn Schäuble ab.
„Freiwillig“, ein wirklich schönes Wort. Aber ohne den Allmachtsfantasien einiger Neurowissenschaftlerinnen und –wissenschaftler das Wort reden zu wollen, es gibt Dinge, die man freiwillig nennt, die es aber nicht immer so ganz sind. Das gilt beispielsweise für den freiwilligen Massengentest, vielleicht auch für das freiwillige Tragen einer Fußfessel und eben vielleicht auch für den freiwilligen Fingerabdruck in Ausweisen. Dabei muss die Freiwilligkeit nicht immer durch äußeren Druck eingeschränkt sein, vielmehr spielen auch ganz subtile Anpassungstendenzen, Bequemlichkeit und ein trügerisches Sicherheitsgefühl eine entscheidende Rolle.
Es bleibt dabei. Ein Kompromiss ist nicht gut, nur weil er ein Kompromiss ist.
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