21.01.2009


Surfverhalten soll endlich kein Geheimnis mehr sein

Bekanntlich tut der Bundesinnenminister alles für den Datenschutz. Da gibt es Datenschutztreffen mit Vertretern großer Konzerne im Ministerium, das neue BKA-Gesetz enthält doch hier und da einen Richtervorbehalt und an vorderster Front immer der Innenminister. Aber wirklich effektiver Datenschutz kann natürlich nur betrieben werden, wenn man weiß, vor wem man sich schützen muss. Da es im Internet besonders viele Bösewichte gibt, sollen die Telemediendienstanbieter nun auch das Surfverhalten aufzeichnen dürfen, wenn es für das Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen seiner technischen Einrichtung erforderlich ist. Dies soll nach dem Entwurf des BMI für ein Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes in § 15 Abs. 9 TMG ermöglicht werden. Da der Begriff der „Störung“ nach der Entwurfsbegründung explizit sehr weit zu verstehen ist, dürfte die Möglichkeit der Aufzeichnung nur geringfügigen rechtlichen Grenzen unterliegen. Ein doppelter Gewinn für unsere Sicherheit, da so nicht nur die Internetdienste erfahren auf welchen Seiten die bösen Menschen surfen, sondern bald auch Polizei und Geheimdienste, wenn sie die Daten abfragen. Gut, dass es an unserem Institut nur gute Menschen gibt, die eigentlich nur spiegel-online lesen.