22.01.2009


Der kostengünstige Handel mit der Gerechtigkeit

Das Bundesministerium der Justiz startet einen weiteren Versuch die sog. Deals im Strafverfahren gesetzlich zu regeln. Der Entwurf hierzu hat immerhin schon die Schwelle des Kabinettsbeschlusses überwunden und muss nun nur noch durch den Bundestag. Es geht darum, die längst übliche Absprachepraxis, möglichst überprüfbar und transparent zu gestallten. Ein im Grundsatz richtiges, gleichwohl zum Scheitern verurteiltes Unterfangen.

Den Gegnern des Entwurfs, die jegliche Form der Absprache im Strafprozess ablehnen, muss man wohl Blauäugigkeit entgegenhalten. Der Glaube an gerechte, schuldangemessene Urteile, bei denen für alle die gleichen Regeln gelten, entspricht nicht und entsprach nie der Wirklichkeit. Wenn Menschen über Menschen urteilen, ist die Spannbreite an offenen oder verdeckten Beeinflussungsmöglichkeiten, die in der Strafprozessordnung nicht vorgesehenen sind, nahezu unbegrenzt. Wer aber glaubt, diese Beeinflussung durch Gesetz umfassend regeln zu können, irrt. Ein solcher Entwurf dient vielmehr der Beruhigung des Rechtsstaates und der Aufrecherhaltung eines märchenhaften Glaubens an Gerechtigkeit vor Gericht.

Ich würde es für einen wünschenswerten Schritt halten, wenn man jeder und jedem Beschuldigten bereits während des Ermittlungsverfahrens eine frei wählbare Pflichtverteidigerin oder einen Pflichtverteidiger zur Verfügung stellen würde. Dies spart nur leider kein Geld, wie verfahrensabkürzende Absprachen, sondern kostet was.