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Alkoholverbot nachgekartet
Wenn ich noch einmal 1,5 Jahre zurückblenden darf: Bei einer Podiumsdiskussion im Beisein des Leiters des Amtes für öffentliche Ordnung wies ich darauf hin, dass das von der Polizei zusammengeklaubte Zahlenmaterial sowohl katastrophal erhoben worden sei als auch keinerlei Argument für die Polizeiverordnung biete.
Aus den angeführten Zahlen - Rückgang der Zahl der Gewalttaten um 16 Prozent nach Einführung der Verordnung - kann man nun wirklich nichts ableiten: kleine absolute Zahlen; kleiner Untersuchungszeitraum; keine den Grundsätzen der empirischen Sozialforschung entsprechende Datenerhebung; keine Vergleichsgruppe (vgl. im Einzelnen die Argumente in einem Interview mit der Zeitung "Der Sonntag").
Mein Vorschlag, man solle die Ebene der Stammtischparolen verlassen und kompetente ForscherInnen mit der Evaluation beauftragen, wurde höhnisch zurückgewiesen. Man kümmere sich selbst darum (Hinweis: Der Inzest ist ja auch vom BVerfG gehalten worden).
Als es um die Frage der Verlängerung der Polizeiverordnung ging, stellte man fest: Ach, keine weiteren die Verordnung stützenden Zahlen? "Aber auch keine schlechten Zahlen", beschied das Amt für öffentliche Ordnung. Daher müsse man eben mal eben um zwei Jahre verlängern, um in Ruhe evaluieren zu können. Eine solch abwegige Argumentation stellt das grundgesetzliche Fundamentalprinzip des Verhältnisses von Freiheit und Eingriffslegitimation auf den Kopf. Man greift nicht in Freiheiten ein, um sodann nach einer Legitimation zu suchen. Doch, macht man offenkundig, aber das ist schlimm und bezeichnend zugleich. Das Amt für öffentliche Ordnung macht seinem verkorksten Namen alle Ehre.
Alles krude Thesen eines Hochschullehrers, der nicht mal weiß, wo das Bermudadreieck liegt und was da abgeht (auch die grüne Stadträtin Viethen wusste Horrorgeschichten zu berichten, die sie gleich sämtliche - zugegeben schon etwas älteren - Grundsätze ihrer Partei über den Haufen schmeißen ließ)?
Nun, dann argumentierte der VGH in vergleichbarer Weise abwegig, wenn er beschied, es fehle an einem empirisch validen Nachweis als notwendiger Grundlage der Polizeiverordnung.
Wenn die Zahl derer, die Abwegiges vorbringen, immer größer wird, sollte man nach seiner eigenen Nase suchen. Die Nase der Verantwortung gleichsam.