03.02.2010


Fischer spricht Klartext

Nein, wir meinen jetzt nicht unseren ehemaligen Außenminister, der aufgrund seiner vielfältigen lobbyistischen Tätigkeiten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Goldman Sachs, RWE, OMV, BMW, Siemens) ebenso takt- wie parkettsicher aufzutreten hat, sondern BGH-Richter Thomas Fischer, Kommentator des gleichnamigen Standardkommentars, in dem sich viele ebenso harte wie treffsichere Analysen finden, so über den Geldwäschetatbestand und seine Macher.

In einem Spiegel-Interview nimmt er sich die strafrechtliche Aufarbeitung der Finanzkrise vor, die mit vielen Scheinargumenten zu torpedieren versucht wird: Ein Systemversagen könne keine individuelle Verantwortlichkeit begründen, Vorsatz sei nicht nachweisbar, individuelle Überforderung begründe keine Schuld, es fehle an einer gravierenden Pflichtverletzung.

All diesen Einwänden begegnet Fischer präzise und plastisch, so dass man sich schon fast wundern muss, warum nicht jeder diese Meinung teilt. Man habe das Geschäft nicht verstanden. - Aha, und warum wurde es dann getätigt?

Man kann über den Einsatz des Strafrechts aus grundsätzlichen Gründen räsonieren (was auch an dieser Stelle und im Newsletter im wieder geschieht). Aber es ist schon fast peinlich, welche Empörung dem Einsatz des Strafrechts entgegenschlägt, wenn es sich gegen die Falschen richtet. Strafrecht hat eben doch Abenteurer- und Elendskriminalität (so eine Bezeichnung von Schünemann) zu sein und zu bleiben. Um diese Klientel muss man sich dann ja auch nicht groß kümmern, weil es sich nicht lohnt.