27.01.2012


Vorratsdatenspeicherung völlig überbewertet

Es ist ein Reizthema in der Politik. Seitdem die Vorratsdatenspeicherung, also die Speicherung aller Verkehrsdaten für sechs Monate, Anfang 2010 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurde, wird von Teilen der Politik und der Praxis regelmäßig ihre unglaubliche Bedeutung für die Abwehr von (insbesondere terroristischen) Gefahren und die Aufklärung schwerer Straftaten hervorgehoben und für eine schnelle Neuregelung plädiert. Von bürgerrechtlicher Seite wird demgegenüber vor der Tiefe des anlasslosen Grundrechtseingriffs, der jede und jeden Telefon- und Internetnutzer(in) unterschiedslos betrifft, gewarnt.

Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung haben nun einen herben Rückschlag erlitten. Das vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegebene Gutachten zu etwaigen Schutzlücken durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung, das vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht durchgeführt wurde, deutet eher auf die Nutzlosigkeit der Vorratsdatenspeicherung sowohl zur Gefahrenabwehr als auch zur Verfolgung von Straftaten hin.

Obwohl die statistischen Grundlagen nicht ausreichen, um abschließende Aussagen über die Effektivität der Vorratsdatenspeicherung treffen zu können, scheint die Richtung eindeutig. So sei eine Absenkung des Schutzniveaus nicht feststellbar und bezüglich der Aufklärungsquoten seien keinerlei Veränderungen für den Zeitraum des Bestehens der Vorratsdatenspeicherung erkennbar. Auch in der Schweiz, in der die Vorratsdatenspeicherung bereits seit 10 Jahren praktiziert würde, wirke sich diese nicht auf die Aufklärungsquoten aus. Ebenso wenig gebe es Hinweise darauf, dass durch auf Vorrat gespeicherte Verkehrsdaten in der Vergangenheit terroristische Anschläge verhindert worden sind. Die hiervon abweichende Bewertung der befragten Praktiker basiere weitestgehend auf Einzelfällen, die ohne empirische Absicherung als typisch dargestellt würden.

Es ist wieder einmal einer dieser Fälle, in denen die die öffentliche Debatte dominierenden Argumente mit der Wirklichkeit nicht übereinzustimmen scheinen. Die Vorratsdatenspeicherung brauchen wir auch in Zukunft nicht.