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Die Videoüberwachung im ungebremsten Höhenflug
Vor kurzem diskutierten wir im Rahmen einer Tachelesveranstaltung über die polizeiliche Kennzeichnungspflicht – und uns fiel nicht viel an Gegenargumenten ein, sofern sie anonymisiert erfolgt. Die Polizei sieht dies überwiegend kritischer und verweist darauf, dass man lieber mal sein Augenmerk auf die zunehmende Gewalt gegen die Polizisten richten solle. – Nun ja, auch damit haben wir uns schon beschäftigt und diese Sorge ein wenig entdramatisiert .
Wie wäre es vor diesem Hintergrund mit Körperkameras für Polizisten, könnten sie nicht gleichsam als eine Art Allzweckwaffe fungieren? Könnten sie, und zwar als eine beunruhigende. Bei den meisten, auch den Bürgerrechtsorganisationen, scheint dies noch nicht so recht angekommen zu sein. Sie setzen – nicht nur in den USA, sondern zunehmend auch in Deutschland – allein darauf, Übergriffe der Polizei damit „in den Griff“ zu bekommen. Und verkennen, dass die Videoüberwachung zunächst einmal schlicht Daten produziert und nicht etwa Gewalt verhindert. Was mit diesen Daten sodann geschieht, interessiert die Protagonisten der Körperkameras erst einmal nicht so recht. Dabei entspricht es längst einem kriminologischen Gemeinplatz, dass vorhandene Daten bei hinreichenden Kapazitäten immer auch über das primäre Einsatzgebiet hinaus genutzt werden. Wie wäre es also mit einer Koppelung mit Gesichtserkennung und Polizeidatenbanken?
Wie, das ist nicht intendiert? Wer Daten fordert, sollte zumindest einen einzigen Zug weiterdenken und dann einen Moment innehalten. Wir befinden uns noch lange nicht im Mittel- oder gar Endspiel.