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Wohnungseinbruchsdiebstahl - ein bedenkliches neues Zugpferd der PKS
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) hatte es zuletzt schwer, im Wettbewerb der Meldungen zur inneren Sicherheit Gehör zu finden. Der Nachrichtenwert stagnierender oder rückläufiger Gesamtkriminalität schien begrenzt. Um der diesjährigen Präsentation der Statistik durch den Innenminister Anfang Mai Aufmerksamkeit zu verschaffen, steckte man nun bereits im Vorfeld erste Auszüge an die Presse durch und rückte ein Delikt in den Fokus, das als verlässlicher Generator medialer Aufmerksamkeit gilt: den Wohnungseinbruchsdiebstahl . Zum einen lassen sich hier zum achten Jahr in Folge ansteigende Fallzahlen verkünden, die 2015 gar um 10 % im Vergleich zum Vorjahr auf nunmehr 167 136 Fälle hochschnellten, zum anderen löst die Erscheinungsform des Delikts bei vielen ein unterschwelliges Gefühl stetiger Bedrohung aus.
Eine solche Kombination aus (scheinbar) harten Fakten und diffusen Unsicherheitsgefühlen wartet gewöhnlich nicht lange auf ihre rechtspolitische Instrumentalisierung. Und so fordert der Freistaat Bayern mit Verweis auf ebenjenen Anstieg und die schwere psychische Belastung der Opfer von Einbruchsdiebstählen in einem aktuellen Gesetzentwurf: Der Wohnungseinbruchsdiebstahl gehöre härter bestraft. Die aktuell gesetzlich vorgesehene Möglichkeit der Annahme eines minder schweren Falles mit der Konsequenz einer Mindestfreiheitsstrafe von nur drei Monaten (vgl. § 244 Abs. 3 StGB) sei zu streichen, die Mindeststrafe künftig generell auf ein halbes Jahr anzuheben. Zudem müsse die Befugnis zu einer ausgeweiteten Telekommunikationsüberwachung erweitert werden.
Oftmals ist solchen Ansinnen entgegenzuhalten, dass es unlauter ist, Kriminalpolitik allein auf der Basis einer polizeilichen Statistik zu betreiben, die aufgrund zahlreicher spezifischer Schwächen kaum in der Lage ist, die Kriminalitätswirklichkeit im Land abzubilden.
In diesem Fall bedarf es nicht einmal dieses methodischen Einwandes. Denn schon eine eingehendere Analyse der PKS entlarvt die geringe Schlagkräftigkeit der zur Unterstützung der Strafverschärfung vorgebrachten Argumente. Die Aufgeregtheit, mit der auf die beträchtlichen Zuwächse der Fallzahlen in den vergangenen Jahren hingewiesen wird, legt ein historisches Ausmaß der Wohnungseinbruchskriminalität nahe, das nicht zutrifft. Anfang der 1990er Jahre wurden regelmäßig deutlich über 200 000 Fälle erfasst. Die Zahlen gingen in den Folgejahren stark zurück und fingen erst ab 2006 wieder an, kontinuierlich anzusteigen (offenbar unbeeindruckt übrigens von der 2002 vorgenommenen Gesetzesverschärfung, als der Wohnungseinbruchsdiebstahl aus dem Bereich der Regelbeispiele herausgenommen und dem qualifizierten und mit deutlich erhöhter Mindeststrafe versehenen Diebstahl in § 244 StGB zugeordnet wurde).
Auffällig an den aktuellen Zahlen zum Wohnungseinbruchsdiebstahl ist der vergleichsweise hohe und seinerseits zunehmende Anteil an Taten, die im Versuchsstadium verbleiben. Die mitunter traumatischen Folgen eines erfolgten Einbruchs für die Betroffenen stehen außer Frage. Doch stützen sich die Forderungen nach Strafschärfungen gerade auf sie, muss auch gesehen werden, dass lediglich in knapp über der Hälfte der Fälle der Täter tatsächlich in den Wohnraum eindringt. Es scheint, als führten die von Haus- und Wohnungsinhabern verstärkt vorgenommenen Maßnahmen der technischen Prävention (spezielle Sicherung von Fenstern und Türen, Bewegungsmelder etc.) in vielen Fällen zu einem recht raschen Abbruch der Tatausführung.
Unergründlich bleibt schließlich, warum seitens der Politik und Polizei überwiegend osteuropäische Banden (und vereinzelt nun auch zugewanderte Flüchtlinge) für den Anstieg verantwortlich gemacht werden. Die Aufklärungsquote beim Wohnungseinbruchsdiebstahl beträgt kümmerliche 15 %. Verallgemeinerungsfähige Aussagen über die Täterstruktur verbieten sich auf dieser Grundlage eigentlich. Bekannt ist, dass sich die große Mehrheit der Wohnungseinbrüche in den westdeutschen Großstädten und Ballungsgebieten ereignet. Einreisende osteuropäische Banden müssten also regelmäßig hunderte von Kilometern auf deutschen Autobahnen zurücklegen. Sonderlich plausibel erscheint ein solches Szenario nicht. Wenig überraschend kommen daher auch kriminologische Dunkelfelduntersuchungen zu dem Ergebnis, dass die Täterstruktur beim Wohnungseinbruch deutlich komplexer ist und andere Gruppen (etwa Drogenabhängige) eine zahlenmäßig mindestens ebenbürtige Rolle spielen. Ausschlaggebend für den anhaltenden Trend sei auch weniger eine Professionalisierung der kriminellen Akteure als vielmehr ein allgemeiner Rückgang informeller Sozialkontrolle in sich zunehmend anonym gestaltenden Nachbarschaftsverhältnissen.
Gerade in der gegenwärtigen Gemengelage, in der sich Bürgerwehren formieren und fremdenfeindliche Übergriffe zunehmen, eignet sich der angstbehaftete Wohnungseinbruchsdiebstahl nicht für eine von statistischen Befunden losgelöste Polarisierung zu kriminalpolitischen Zwecken. Zumal der Zweck nicht lohnt: Eine erneute Erhöhung der Mindeststrafe wird keinerlei abschreckende Effekte haben. Hierfür die ansteigenden Fallzahlen als ein Problem der Ausländer- und Flüchtlingskriminalität zu konstruieren, erscheint unverantwortlich.