23.01.2020


Assoziationen zu einer Transformations-Universität

Im Hinblick auf die derzeit laufenden Veranstaltungen der Transformations-Universität sah sich RH im Rahmen der Vorlesung aufgefordert, seine Vorstellungen zur Rolle des Strafrechts und der Universität im Klima-Desaster zu skizzieren.

Es war kein Rundumschlag, aber vielleicht doch ein wenig komplexer. Denn wir sollten uns bewusst werden, wie über das Strafrecht eine Stabilisierung der Herrschaft betrieben wird. Dies geschieht sowohl über das sog. Unterschichtsstrafrecht, das die Polizeiliche Kriminalstatistik dominiert (Eigentumsdelikte), als auch über das Oberschichtstrafrecht, das sich mit einer lediglich selektiven Pönalisierung der Mächtigen bescheidet und damit das kapitalistische Wirtschaftssystem unangetastet lässt.

Die im Kontext der Transformations-Universität geäußerten These, es gelte auch in der Lehre die Dominanz neoliberalen Gedankenguts kritisch zu reflektieren, ist für das Strafrecht vielleicht in besonderer Weise relevant.

RH versucht dem darüber gerecht zu werden, dass er dem Strafrecht seine Maske entreißt und dessen Legitimität auch vor dem durchgängigen Versagen im Hinblick auf Resozialisierung oder auch nur Abschreckung auf den Prüfstand stellt. Er verweist auf den labeling approach (auch) bei der Strafverfolgung, der einmal mehr die gewünschten Verdächtigen in den Fokus rückt. Und er stellt sich die Frage, ob eine auf den ersten Blick so charmant daher kommende personale Rechtsgutslehre nicht einmal mehr die Gesellschaft im Stich lässt und sich auf die Vermögenden konzentriert.

Welchen Einfluss das Kapital mittlerweile auch an der Universitäten spielt, hat Fischer-Lescano  scharfsinnig charakterisiert, indem er die Universitäten als Kadettenanstalten der Finanzmärkte beschreibt. Dies nimmt natürlich auch Einfluss auf die Rekrutierung des Nachwuchses.

Kann das Strafrecht nicht beim von RH so bezeichneten Klima-Desaster wenigstens mal was Positives bewirken? Wir müssen uns insoweit bewusst werden, dass 99,9 % der Umweltbeeinträchtigungen vom Umwelt(zerstörungs)recht legitimiert sind. Wir müssten insoweit einen Paradigmenwechsel des Umweltstrafrechts im Sinne dessen Befreiung von der Akzessorietät hinbekommen, wenn das Strafrecht zumindest theoretisch etwas bewirken soll.

Bei RH überwiegt die oben angedeutete Skepsis, dass wir hier über das Strafrecht agieren sollten. Eher in dem aus dem Publikum angesprochenen Sinne, evident für die Gesellschaft unschädliches Verhalten wie das Containern aus dem Strafrecht herauszunehmen (vgl. etwa den jüngsten NL  auf S. 4).

Und was könnte das alles für die Studierenden bedeuten, die ja auch Teil des Systems sind und ganz überwiegend auch werden wollen? Vielleicht einfach damit beginnen (oder fortfahren), sich auch mit solchen Fragen aktiv auseinanderzusetzen. Es wäre kein frustrierendes Klein-Klein, sondern ein Verhalten, dass Sie ehren und Positives bewirken könnte. Wie auch die Transformationsuniversität.