25.08.2005


Überraschende Argumentation von Zypries zum Großen Lauschangriff

Die Bundesjustizministerin informiert über den sog. Großen Lauschangriff - und überrascht. Es seien nicht mehr überwiegend Tötungs- und Betäubungsmitteldelikte Gegenstand der Verfahren gewesen, sondern in mehreren Fällen auch Bestechungs- und Schleusungsdelikte. Das zeige, dass es richtig gewesen sei, den Anwendungsbereich der Maßnahme nicht zu stark zu beschränken. Wir fragen zur Sicherheit noch mal nach: Wenn über den Großen Lauschangriff auch verstärkt Schwarzfahrten und Ladenhausdiebstähle aufgeklärt werden könnten, wäre das ein Argument für eine Ausweitung der "Maßnahme"?