Der Artikel
Überraschung: Der NL wird gelesen und der Skandal um die Schwarzfahrer aus dem Dunkeln gezerrt
Der Newsletter des LSH existiert seit 2002, hat ca. 1.400 AbonnentInnen und umfasst als Gesamtwerk mehrere tausend Seiten. Nun aber kommt das Überraschende: Er wird sogar gelesen. Jedenfalls die RedakteurInnen von Radio Dreyeckland gehören zu unserer Freude zu dieser eigenartigen Spezies. So kam RH nicht nur zum Alkoholverbot zu Wort, sondern beispielsweise auch zu den apostrophierten No-Go-Areas oder den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.
Auch der letzte NL hat wieder das Interesse von rdl geweckt, insb. der Beitrag „Schwarzfahrt in den Knast“. Und Johanna Wintermantel hat nachgefragt, dieses Mal bei Julian Sigmund , wiss. Mitarbeiter am Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht. Auf diese Weise konnten im Interview etliche Aspekte des Beitrags weiter vertieft werden, etwa die verfassungsrechtlich problematische Auslegung der Tathandlung des § 265a StGB durch die Strafgerichte, die sozialen und ökonomischen Einwände gegen das Instrument der Ersatzfreiheitsstrafe oder die Frage nach vorzugswürdigen alternativen Reaktionsformen auf Schwarzfahrten. Und die Erkenntnis verfestigt sich: Mit dem sog. Erschleichen von Leistungen liegt eigentlich alles im Argen: der Straftatbestand an sich, der eigentlich keiner sein sollte, die selektive Strafverfolgung und schließlich der erzwungene Strafvollzug über die sog. Ersatzfreiheitsstrafe.