27.01.2004


Analyse aus der Sicht des Gesellschaftsrechts

Nachdem es in den Medien in der letzten Woche im Wesentlichen um V-Zeichen und darum ging, dass Ackermann einige eher zweifelhafte Statements abgab, so dasjenige, er verstehe nicht, warum er angeklagt worden sei, er stelle sich aber dem Verfahren (ach!), hat man heute in der Süddeutschen die Gelegenheit, eine unaufgeregte und eindeutig Farbe bekennende Analyse des Mannesmann-Verfahrens aus der Sicht eines Gesellschaftsrechtlers zu lesen. Dass es bei der Analyse des Untreuevorwurfs entscheidend auf das Gesellschaftsrecht ankommt, scheint unabweisbar zu sein. Denn die "Befreiung des Strafrechts vom zivilistischen Denken" hat glücklicherweise nie stattgefunden. Eher ist eine Entwicklung im Sinne einer Harmoniierung zu konstatieren, wie man dies beispielshaft an den sog. strafrechtlichen Vermögensbegriffen nachverfolgen kann.