17.07.2009


Auch ein Alkoholverbot braucht mal Urlaub

Seit gut einem Jahr ist der Alkohol außerhalb der ansässigen Gastronomie im Freiburger „Bermudadreieck“ verschollen. Grund dafür ist die bereits mehrfach thematisierte Polizeiverordnung der Stadt, die nicht nur den Verzehr alkoholischer Getränke, sondern auch bereits das Mitsichführen in Konsumabsicht an diesem Ort untersagt.

Ebenso mehrfach wurde bereits kritisch darauf hingewiesen, dass hier offensichtlich unter dem Deckmantel der Gefahrenabwehr Wirtschaftspolitik betrieben wird. Denn während der Verzehr von mitgebrachtem Cola-Bier aus dem Supermarkt zum Col(l)abieren der öffentlichen Sicherheit führen soll, erscheint der Verzehr in den Kneipen der Umgebung unbedenklich. So werden Einnahmeausfälle der ansässigen Wirte, die durch das Mitbringen von günstigem Alkohol entstehen, vermieden. Recht so, denn was nichts kostet, ist schließlich auch nichts wert.

Doch nun nimmt sich das Alkoholverbot ab dem 22. Juli für drei Tage eine kleine Auszeit. „Warum?“, fragt man sich. Ist etwa der Alkohol aus dem Supermarkt wegen einer besonderen Sternenkonstellation an diesen drei Tagen nicht gefährlich? Oder wird den Freiburgern wegen guter Führung mal ein Geschenk bereitet, indem man das Alkoholverbot zum Saufurlaub an den Ballermann schickt? Oder will man gar den Zweitsemesterstudierenden nach dem Semesterabschlussfest des Instituts die Möglichkeit geben, auch die weiteren zwei Tage zünftig weiterzufeiern. Könnte ja sein, das Semester war schließlich lang und fordernd. Doch mitnichten sind das die Gründe. Vielmehr erfolgt die Aussetzung, weil der Verein „Down-Town-Street-Party“ das gleichnamige Straßenfest in der Innenstadt veranstaltet.

Das ist Wasser – oder nun darf es ja kurzfristig sein: Schnaps – auf unsere Mühlen, denn bei dem Verein handelt es sich um einen Zusammenschluss von den zwölf Wirten der anliegenden Gaststätten. Kaum steht es ihnen einmal im Weg, wird es kurzerhand außer Kraft gesetzt. Bezeichnend. Dieses unverhüllte Vorgehen kommt einem Geständnis gleich. Angesichts dessen erwarten wir schon gebannt den nächsten unverhohlenen Schritt der Stadt: Alkoholverkaufsverbot für die Supermärkte der Innenstadt an den drei Festtagen.

Man kann nur hoffen, dass auch der VGH Mannheim von dieser Entwicklung Kenntnis genommen hat und am 23. Juli die Möglichkeit nutzt, aus der Beurlaubung des Verbots dessen endgültige Verrentung zu machen. Sicherheitshalber machen wir uns aber schon am 22. Juli mit Bier für drei Tage, das wir ebenso sicherheitshalber bereits am Vortag besorgen werden, auf ins Dreieck. Denn wer weiß schon, wann der freiheitliche Rechtsstaat und seine Gastwirte wieder die Gelegenheit dazu bieten. In diesem Sinne: Prost. Auf die Ehrlichkeit und Wirksamkeit des Alkoholverbots!