22.03.2004


Aufregung um Studie zum Mannesmann-Prozess

Schünemann macht sich Gedanken zum Mannesmann-Verfahren und kommt zu einem anderen Ergebnis als die Verteidiger Ackermanns. Diese zeigen sich empört: Schünemann habe sich mit seiner Auffassung in Widerspruch zu "zahlreichen Rechtsgutachten" gesetzt. - Ein wahrhaft ungeheuerliches Vergehen, nicht die Ansicht der Rechtsgutachter der Verteidigung zu rekapitulieren. Ferner gelange er mit seiner These von der Umzuständigkeit des Ausschusses zu Ergebnissen, die nicht einmal von der Staatsanwaltschaft vertreten würden. - Auch ob dieses Vorwurfes runzelt man verwundert die Stirn. Die Ansicht der Staatsanwaltschaft als ungeschriebene Grenze des Weitderdenkens? Schließlich kommen Kempf und Volk zu dem Schluss: "Es wäre besser, der Rechtsprofessor Schünemann wäre bei seinen Leisten geblieben." - Volk und Schünemann sind Hochschullehrer-Kollegen an der LMU München ... .