30.01.2009


BGH-Chef kritisiert "Deals"wegen zu milder Strafen - wir kritisieren auch, aber anderes

Tolksdorf sind die Absprachen ein Dorn im Auge. Sie seien allgegenwärtig, führten zu zu milden Strafen und keiner in der Praxis schere sich um die vom BGH aufgestellten begrenzenden Grundsätze. Zypries kommt mit großem Geschütz daher und möchte das riesige Feld der informellen Absprachen über den Schutz von Opfern sexueller Gewaltstraftaten rechtfertigen.

Tolksdorf spricht das Problem an: Eine gesetzliche Regelung müsse ernst genommen werden. Und er belässt es bei der vagen, naiven Hoffnung, die Praxis werde das schon machen.

Den informellen Absprachen kann vieles vorgeworfen werden. Was die Sanktionshöhe anbelangt, stößt bitter auf, mit welchen brutalen, nötigenden Sanktionsscheren die Praxis arbeitet, um den erwünschten Deal durchzudrücken. Wer überlegt es sich nicht drei Mal, doch ein Geständnis abzulegen (das - ebenfalls abwegig - für einen Schuldspruch reicht), wenn die Alternative exorbitant hoch ist? Dass durch die Absprachen bestimmte Sanktionen milder ausfallen, als es die strafwütige, medial aufgehetzte Öffentlichkeit erwartet, stört uns nicht. Die vor kriminologischem Hintergrund weniger schädlichen etwas milderen Strafhöhen müssten indes auf weniger gravierendes Unrecht durchgereicht werden. Und das würde für weite Teile der Kleinkriminalität Straflosigkeit bedeuten.