05.02.2018


Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fordert "komplette Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten"

Die Kriminalisierung von Betäubungsmitteln im Allgemeinen und von Cannabis im Besonderen füllt Gefängnisse, bindet enorme Geldmittel und Ermittlungskapazitäten bei Polizei und Staatsanwaltschaft und überlastet Gerichte. Soviel aus etatistischer Sicht.

Doch der BDK schlägt in eine andere Kerbe : Das strafbewehrte Cannabisverbot stigmatisiere Konsumenten, obwohl es noch nie eine drogenfreie Gesellschaft gegeben habe. Außerdem fördere die gegenwärtige Regelung kriminelle Karrieren. Angezeigt sei ein offener aber verantwortungsvoller Umgang. Das ist zwar schon lange klar , deswegen aber nicht weniger richtig und deshalb begrüßenswert.

Keine Nachgiebigkeit dürfe es indes im Straßenverkehr geben. In berauschtem Zustand dürfe niemand ein Kraftfahrzeug führen. Es gebe aber in diesem Bereich Unklarheiten und Gesetzeslücken.

Was es auf jeden Fall gibt, ist § 3 Abs. 1 S. 1 StVG iVm §§ 11 Abs. 2 und 7, 46 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und Anlage 4 Nr. 9.2.2 zur FeV. Danach kann bei gelegentlichem Mischkonsum von Alkohol und Cannabis die Fahrerlaubnis entzogen werden - ohne Gutachten und ohne dass der Konsument ein Fahrzeug führen müsste.

Das Bild, wonach derjenige, der sich per Mischkonsum an Bier und Cannabis berausche, schlechterdings nicht geeignet sei, ein Fahrzeug zu führen, muss gemeinsam mit der Strafbarkeit abgeschafft werden. Die Gesellschaft steht dem Genuss von Cannabis zusehends offener gegenüber. Kiffer ist nicht mehr synonym für Junkie, einer unkontrollierten, suchtgesteuerten Person. Vor diesem Hintergrund erscheint die normative Vermutung der Ungeeignetheit antiquiert. Fehlt jeder Bezug zum Straßenverkehr, sollte der Genuss als Privatsache angesehen und nicht sanktioniert werden.

Der Vorstoß des BDK ist erfreulich. Allerdings ist die Prohibition von Cannabis nicht eine rein strafrechtliche Angelegenheit, sondern greift potenziell viel weiter in das Leben der Bürgerinnen und Büger ein. Dass halbherzige Lösungen nicht unbedingt weiterhelfen, hat die Freigabe zu medizinischen Zwecken gezeigt . Daher sollte man auch alle nicht-strafrechtlichen Beeinträchtigungen aufgrund von Cannabiskonsum kritisch beäugen. Dringlichstes Anliegen ist immer noch die Entkriminalisierung . Das Ziel muss aber eine Gesamtlösung für alle Lebensbereiche sein.