12.02.2005


Das Strafrecht hilft: Kampf gegen den Rechtsextremismus

Zypries möchte das Strafrecht im Kampf gegen den Rechtsextremismus verschärfen - und erfährt weitgehend Zustimmung. Fast überraschend mutet die derzeit geführte Grundsatzdebatte an, was man denn nun (warum nun?) gegen den Rechtsextremismus unternehmen könne. Am Recht jedenfalls soll der erfolgreiche Kampf, die gebotene Intoleranz, nicht scheitern, sei es nun am Versammlungsrecht, sei es nun am Strafrecht. Zypries weist (natürlich) zur Sicherheit darauf hin, dass das Strafrecht nur ein Beitrag gegen Antisemitismus und Rassenhass sei, es solle aber als Signal vor allem an junge Menschen fungieren und eine klare Grenze zwischen dem Erlaubten und dem Verbotenen ziehen. Und wieder beschleicht einen das ungute Gefühl, dass trotz aller anders lautender Beteuerungen dem Strafrecht eine Last aufgebürdet wird, die es erstens empirisch nicht zu tragen vermag und zweitens auch nicht im Sinne einer Entlastung übernehmen sollte.