30.10.2012


Der helle Wahnsinn: Polizei darf nicht aufgrund der Hautfarbe kontrollieren

Also wer hätte das gedacht? Eine allein an die Hautfarbe anknüpfende Ausweiskontrolle der Bundespolizei ist rechtswidrig. Und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie Amnesty International sehen darin ernsthaft ein weitreichendes, ein positives, ein wichtiges Signal.

Man könnte es auch als in hohem Maße beunruhigend bezeichnen, wenn sich ein OVG mit einer derartigen Selbstverständlichkeit zu befassen hat und Menschenrechtsorganisationen erleichtert Beifall klatschen.

Der Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt (derjenige also, der die Kritiker des BKA-Gesetzes als "Karlsruhe-Touristen" und Wolfgang Thierse als „die personifizierte Beschädigung des Ansehens des deutschen Parlaments“ bezeichnete), ist natürlich unglücklich. Die Entscheidung mache die Polizeiarbeit nicht leichter. Schwarz oder weiß, das kriegte man offenkundig gerade noch so hin.