02.12.2008


Der Unterschied zwischen Frau und Mann

Es ist ein altes, seit jeher viel diskutiertes Thema, ob es wirklich einen Unterschied zwischen Frauen und Männern gibt und wenn ja, was diesen ausmachen soll. Seit der Veröffentlichung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2008 wissen wir jedenfalls, dass das Interesse am Telefonieren und an Kosmetika nicht seiner Natur nach nur bei Männern oder nur bei Frauen auftreten kann, sondern vielmehr ein Geschlechterstereotyp darstellt. Und da solche Stereotype keinen sachlichen Differenzierungsgrund gem. Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG darstellen, dürfen nun auch in Nordrhein-Westfalen männliche Strafgefangene genauso viel ihres eigenen Geldes für Telefonate und Kosmetikprodukte ausgeben wie die weiblichen Strafgefangenen in derselben Haftanstalt.

Eine zweifelsfrei richtige Entscheidung. Fragt sich nur, warum das das Bundesverfassungsgericht entscheiden musste. Das gute, alte besondere Gewaltverhältnis im Strafvollzug scheint sich zusammen mit einfachen Vorstellungen von Weiblichkeit und Männlichkeit in den Köpfen einiger nordrhein-westfälischer Entscheidungsträger in Haftanstalten und beim Landgericht unbeirrbar verhakt zu haben.


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