18.07.2005


Europäischer Haftbefehl verfassungswidrig

Immer wieder haben wir Sie bei den News mit dem Europäischen Haftbefehl "belästigt". Das Institut ist über ein EU-Projekt gleichfalls u.a. mit dieser Frage befasst. Das Bundesverfassungsgericht hat soeben einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben. Das den EU-Haftbefehl umsetzende Gesetz greife unverhältnismäßig in das Grundrecht auf Auslieferungsfreiheit ein. Damit scheinen sich ähnliche Bedenken durchgesetzt zu haben, die auch von einem Arbeitskreis um Bernd Schünemann formuliert worden sind. Wir werden Sie in den nächsten Tagen mit weiteren Details versorgen. Vorab: Das BVerfG bürgt dafür, dass es sich bei der Ablehnung dieses Haftbefehls nicht um eine allgemeine oder zunehmende Skepsis hinsichtlich des Europäisierungsprozesses handelt, sondern dass verfassungsrechtlich verbürgte Freiheitsrechte preisgegeben werden sollten.