03.12.2004


Europäischer Haftbefehl vor dem Aus?

Die Nachricht ließ uns aufhorchen und eigentlich rechnete der Lehrstuhl mit einem gehörigen Medienecho; dieses blieb aber aus. Darum wollen wir nun doch kurz über Folgendes informieren.

Das Bundesverfassungsgericht hat per einstweiliger Anordnung die Auslieferung eines deutschen (und zugleich syrischen) Staatsangehörigen nach Spanien gestoppt. Dort wird diesem die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und Terrorismus
vorgeworfen. Ein darauf gründender Europäischer Haftbefehl wurde ausgestellt.
Doch gegen die auf dem Europäischen Haftbefehl fußende Auslieferungsentscheidung (angegriffen wird der Beschluss des OLG Hamburg) hat der Betroffene Verfassungsbeschwerde eingelegt, die das Bundesverfassungsgericht weder für offensichtlich unzulässig noch
unbegründet hält. Im Hauptsacheverfahren wird nun zu klären sein, ob mit dem Europäischen Haftbefehl gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere die in Art. 16 Abs. 2 GG
gewährleisteten unverzichtbaren Grundsätze eines freiheitlichen
Rechtsstaats, verstoßen wird.

Eine spannende Frage. Ob das Bundesverfassungsgericht bald das schriftlich niederlegt, was viele schon lange befürchten: Auf europäischer Ebene (und daraus resultierenden nationalen Umsetzungsakten) wird dem Grundrechtsschutz nicht in ausreichendem Maße Beachtung geschenkt?