11.01.2006


Gibt es auch Richter in Düsseldorf?

Bislang ist es nur ein Gerücht, hoffentlich bleibt es eine Ente. Denn es käme einem Armutszeugnis für den deutschen Strafprozess und einer Ohrfeige für den BGH gleich. Das Szenario soll so aussehen: Erst einmal wird das LG Düsseldorf konfrontativ in der Hoffnung angegangen, es möge ausnahmsweise mal ein Freispruch herausspringen. Klappt. Dann soll der BGH in gleicher Weise "überzeugt" werden. Klappt nicht, weil es eben noch "Richter in Karlsruhe" (Schünemann) gibt. Jetzt verlieren die Staatsanwaltschaft und das LG Düsseldorf die Lust, obwohl alles gar nicht so schwer ist (wir berichteten). Und § 153 a wird aus dem Hut gezaubert. Geld ist ja massenhaft da. Vergessen sei dabei nicht: Es steht eine Untreue in einem besonders schweren Fall im Raum, dem auch der BGH noch einmal in aller Deutlichkeit den Weg geebnet hat. Aber die Zeiten sind schon seit Jahrzehnten auch in Deutschland vorbei, in denen ein derartiger Befund ein Urteil forderte.